Die Stiftung Theaterhaus wurde durch das Regierungspräsidium Stuttgart am 30.09.2008 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Stuttgart-Körperschaften ist die Stiftung Theaterhaus Stuttgart nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.