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Die Satzung der Stiftung Theaterhaus

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Die Stiftung Theaterhaus wurde durch das Regierungspräsidium Stuttgart am 30.09.2008 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.

Mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Stuttgart-Körperschaften ist die Stiftung Theaterhaus Stuttgart nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.